Zur vorherigen SeiteZur StartseiteLuftraumstruktur

für VFR-Flüge in Deutschland

Höhenangaben | Lufträume | Lufträume im Ausland | Sicherheitsmindesthöhe | Standdarddruck


Den Luftraum müssen wir Gleitschirm- und Drachenflieger mit vielen anderen Fliegern teilen. Um Konflikte zu vermeiden, ist der Luftraum strukturiert und unterliegt festgelegten Regeln. Die International Civil Aviation Organisation (ICAO) hat die Richtlinien für international einheitliche Luftraumstrukturen erarbeitet.

Zum SeitenanfangHöhenangaben

Höhenangaben erfolgen in der Luftfahrt üblicherweise in den englischen Maßeinheiten Fuß (ft, feet) über Grund (AGL, Above Ground Level) oder über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) sowie in Flugflächen (FL, Flight Level). Flugflächen bezeichnen unabhängig von meteorologischen Bedingungen wie Luftdruck und Temperatur eine Höhe in Hektofuß über der Standardisobare von 1013,25hPa bei 15°C. So entspricht FL 100 einer Flughöhe von 10.000ft (3048m) über der Standardisobare.


Zum SeitenanfangLufträume

Der gesamte Luftraum wird unterteilt in den unteren und oberen Luftraum. In Deutschland erstreckt sich der untere Luftraum von der Erdoberfläche (GND, Ground) bis zur Flugfläche 245 (FL, Flight Level), dies entspricht einer Höhe von 24.500ft über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) bei 1013,25hPa. Hier wird zwischen kontrollierten und unkontrollierten Luftraum unterschieden. Oberhalb 2500ft AGL (762m) ist ausschließlich kontrollierter Luftraum. In diesem Bereich sowie im Umfeld von Flugplätzen gelten höhere Sichtmindestwerte, da sich Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR, Instrument Flight Rules) und Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules) den Luftraum teilen. VFR-Flüge dürfen nach LuftVO nur bei ausreichend vorhandener Sicht und innerhalb 30 Minuten vor Sonnenaufgang (SR, Sunrise) und 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS, Sunset) durchgeführt werden.
Höhenangaben und räumlicher Umfang der Lufträume sind in den ICAO-Karten im Maßstab 1:500.000 eingezeichnet, die jährlich Anfang April erscheinen.

Luftraum A

kommt in Deutschland nicht vor. Dieser ist in einigen Ländern für den oberen kontrollierten Luftraum vorgesehen und ausschließlich IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
-
Abstand von Wolken:
-
Umfang der Dienste:
Flugverkehrskontrolle.
Staffelung:
IFR zu IFR.

Luftraum B

kommt in Deutschland nicht vor. Dieser kontrollierte Luftraum ist in einigen Ländern um verkehrsreiche Flughäfen im Bereich GND bis z.B. FL 100, meist mit Höhenstaffelung, eingerichtet und primär IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL100.
Abstand von Wolken:
Frei von Wolken.
Umfang der Dienste:
Flugverkehrskontrolle.
Staffelung:
Alle Flüge.

Luftraum C

ist primär für IFR-Flüge vorgesehen, VFR-FLüge sind in Ausnahmefällen mit einer besonderen Freigabe durch die Flugsicherung möglich. Dieser Lufraum gilt oberhalb von FL 100 (ca. 3048m MSL), im Alpenbereich liegt die Untergrenze auf FL 130 (ca. 3962m MSL). Auch direkt oberhalb der Kontrollzone einiger Verkehrsflughäfen (CVFR) gelten die Bedingungen dieser Luftraumklasse.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
VFR 250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
a) Flugverkehrskontrolle.
b) Verkehrsinformation VFR zu VFR (Ausweichempfehlung auf Anfrage).
Staffelung:
VFR von IFR.

Luftraum D (nicht CTR)

umfaßt Kontrollzonen (CTR, Control Zone) von Flugplätzen. Im Luftraum D sind IFR- und VFR-Flüge zugelassen, benötigen aber eine Flugverkehrskontrollfreigabe.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
Staffelung:
-

Luftraum D (CTR)

Innerhalb einer Kontrollzone (CTR, Control Zone) gelten zusätzliche Bedingungen.

Kontrollfreigabe:
Erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Erforderlich.
Flugsicht:
5km.
Abstand von Wolken:
Frei von Wolken.
Bodensicht:
5km.
Hauptwolkenuntergrenze:
1500ft.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation (Ausweichempfehlung auf Anfrage VFR zu IFR).
Staffelung:
-

Luftraum E

sind die Kontrollbezirke (CTA, Control Area) einschließlich der Nahverkehrsbereiche (TMA, Terminal Control Area). Hier mischen sich kontrollierter und unkontrollierter Luftverkehr. Dieser Luftraum beginnt unterhalb FL 100 und reicht bis 2500ft AGL (bzw. 1700ft AGL / 1000ft AGL in den TMA-Sektoren) hinunter. In Deutschland, Österreich und Schweiz dürfen Hängegleiter und Gleitschirme diesen Luftraum mitbenutzen.

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
8km.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Verkehrsinformation soweit möglich.
Staffelung:
-

Luftraum F

ist unkontrollierter Luftraum mit Sonderregelungen. Bei Aktivierung des Luftraum F können IFR An- und Abflüge stattfinden.

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
8km oberhalb FL 100 / 5km unterhalb FL 100.
Abstand von Wolken:
Vertikal 1000ft / horizontal 1,5km.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Fluginformationsdienst.
Staffelung:
-

Luftraum G

ist unkontrollierter Luftraum und VFR-Flügen vorbehalten. Dieser Luftraum reicht von GND bis Luftraum E in 2500ft AGL (bzw. 1700ft AGL / 1000ft AGL in den TMA-Sektoren).

Kontrollfreigabe:
Nicht erforderlich.
Sprechfunk Hörbereitschaft:
Nicht erforderlich.
Flugsicht:
1,5km / 800m für Drehflügler, Luftschiffe und Freiballone; dauernde Erdsicht.
Zusätzlich: Rechtzeitiges Erkennen von Hindernissen muss möglich sein.
Abstand von Wolken:
Wolken dürfen nicht berührt werden.
Höchstgeschwindigkeit:
250kt unterhalb FL 100.
Umfang der Dienste:
Fluginformationsdienst.
Staffelung:
-

Flugbeschränkungsgebiet (ED-R)

Für alle Flugbeschränkungsgebiete (ED-R, Europa Deutschland - Restricted Area) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles Durchflugverbot. Für Einzelfälle kann die zuständige Flugsicherungsstelle eine Durchfluggenehmigung erteilen. Die zeitliche Wirksamkeit ist im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP, Aeronautical Information Publication) veröffentlicht und kann auch beim Flugberatungsdienst erfragt werden. In der ICAO-Karte sind sie mit ED-R (Nr.) gekennzeichnet und rot umrandet (Schraffur und Außenstrich). Einige Beschränkungsgebiete haben die zusätzliche Kennzeichnung TRA (Temporary Reserved Airspace), hier finden militärische Übungsflüge statt.

Gefahrengebiet (ED-D)

Im Gegensatz zu den ED-R-Gebieten können Gefahrengebiete (ED-D, Europa Deutschland - Danger Area) auf eigenes Risiko jederzeit durchflogen werden. Ihre Wirksamkeit ist meist an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Die Gefahrengebiete sind in der ICAO-Karte mit ED-D (Nr.) gekennzeichnet und rot umrandet (Schraffur und Außenstrich).

Luftsperrgebiet (ED-P)

In ein Luftsperrgebiet (ED-P, Europa Deutschland - Prohibited Area) darf weder eingeflogen, noch darf es durchflogen werden. In Deutschland gibt es derzeit keine Luftsperrgebiete.

Kontrollbezirk (CTA)

Zweck des Kontrollbezirkes ist die flüssige Bewegungslenkung des IFR-Streckenflugverkehrs.

Kontrollzone (CTR)

Dient dem Schutz des Start- und Landeverkehrs bei belebten Flugplätzen. Die Kontrollzone beginnt an der Erdoberfläche (GND) und reicht bis zu der in der ICAO-Karte bezeichneten Höhe (rot geschummert mit blau gestricheltem Rand). Bei vielen militärischen Flugplätzen ist deren Wirksamkeit an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Solche Kontrollzonen sind in der ICAO-Karte mit "HX" gekennzeichnet. Da sie jederzeit aktiviert werden können, darf in sie erst eingeflogen werden, wenn vom Fluginformationsdienst kurz vorher (5-15min.) die Nichtwirksamkeit bestätigt wurde (über Funk). Ansonsten ist von der Wirksamkeit einer "HX"-Kontrollzone auszugehen.

Nahverkehrsbereich (TMA)

Der Nahverkehrsbereich dient der sicheren Überleitung des IFR-Verkehrs vom Streckenflug auf den Landeanflug und vom Abflug auf den Streckenflug. Die Obergrenze des Nahbereiches endet bei 2500ft AGL. Die Untergrenzen sind nach Sektoren gestaffelt: Sektor A beginnt ab 1000ft AGL und Sektor B ab 1700ft AGL.

Airway (AWY)

Luftstrassen sind Korridore im kontrollierten Luftraum, die den IFR-Streckenflugverkehr zwischen den TMAs bündeln.

Militärisches Tiefflugsystem

Das Tieffluggebiet, das fast das gesamte Bundesgebiet abdeckt, erstreckt sich zwischen 1000ft und 2000ft AGL, zum Teil reicht es auch bis 250ft AGL hinunter. Nur die 250ft-Gebiete sind in der ICAO-Karte gekennzeichnet (rote Punkte). Flüge mit militärischen Strahlflugzeugen erfolgen überwiegend nach Sicht und an Werktagen. Zum Teil erfolgt militärischer Tiefflug auch außerhalb der Tieffluggebieten und der Tiefflugzeiten.

Transponder Mandatory Zone (TMZ)

In Gebieten mit Transponderzwang müssen Luftfahrzeuge mit einem Transponder ausgestattet sein, der unaufgefordert Code 7000 und die Flughöhe sendet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Flugsicherungsstelle.

Radio Mandatory Zone (RMZ)

In diesen Gebieten müssen Luftfahrzeuge dauernde Hörbereitschaft mit der Flugsicherungsstelle aufrecht erhalten (Flugfunk), damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können. Andernsfalls ist ein Einflug nicht erlaubt.

Glider Restriction Area (GRA)

In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen (sowie Gleitseglern und Hängegleitern) untersagt.

Segelflugsektor

Segelflugräume können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden und erlauben hier auf Anfrage den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für deren Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich.

Special Rules Area (SRA)

sind Teile des kontrollierten Luftraums mit Sonderregelungen zum Schutz des IFR-Verkehrs vor dem VFR-Verkehr. Abweichend von den sonst geltenden Bedingungen sind diese Bereiche mit Auflagen verbunden, z.B. wie bei den Luftraumklassen C oder D ein Einflug nur mit Freigabe der Flugsicherungsstelle erlaubt. Auch temporär eingerichtete Segelflugbereiche können damit verbunden sein. Die Regeln einer SRA werden in den NOTAMs (Notice to airmen) veröffentlicht, der Status einer Aktivierung muss zuvor bei der Flugberatung AIS (Aeronautical information service) erfragt werden.


Zum SeitenanfangLufträume im Ausland

In unseren Nachbarländern gelten zum Teil abweichende Regelungen. Auch haben Beschränkungs- und Gefahrengebiete andere Bezeichnungen, wie z.B. LO-D (Österreich), LF-D (Frankreich) oder LS-R (Schweiz). Wo keine anderweitigen Lufträume festgelegt sind, gelten folgende nationalen Regelungen:

Belgien & Luxemburg:

Dänemark:

Deutschland:

Mit Ausnahme des Teils der FIR Switzerland auf deutschem Hoheitsgebiet gilt:

Frankreich:

Italien:

Niederlande:

* Durch die vollständige Abdeckung der Niederlande mit TMAs und CTAs jedoch in der Praxis kontrollierter Luftraum meist ab 1500ft MSL, maximal ab FL 55; dabei spätestens ab FL 95 Klasse A oder B.

Österreich:

* Der kontrollierte Luftraum (Klasse E, D oder C) beginnt jedoch faktisch mit Ausnahme des äußersten Südwestens aufgrund einer nahezu lückenlosen Abdeckung mit SRAs, CTAs und TMAs schon deutlich unter FL 195.

Polen:

Schweden:

Schweiz:

In schweizerischen Segelflugzonen gelten für Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitschirme verminderte Wolkenabstände von vertikal 50m und horizontal 100m. Permanente Segelflugzonen sind jeweils vom 1. April bis 31. Oktober ausserhalb der militärischen Flugdienstzeiten (MIL OFF) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aktiv. Jeweils Mitte März werden im Luftfahrerhandbuch (AIP, Aeronautical Information Publication) zusätzliche temporäre Segelflugzonen, die auch während den militärischen Flugbetriebszeiten aktiv sind, veröffentlicht.
Im Umkreis von 5km um zivilen und militärischen Flugplätzen sowie 2,5km um Helikopterflugplätzen gilt für Gleitsegler und Hängegleiter Flugverbot.

Slowenien:

Im Bereich Julische Alpen und Karawanken gilt Klasse G von GND bis 9500ft MSL, darüber Klasse D bzw. C.

Spanien:

Tschechien:


Zum SeitenanfangSicherheitsmindesthöhe

Sicherheitsmindesthöhe dient der Vermeidung von unnötigen Lärmbelästigungen sowie unnötiger Gefährdung von Personen und Sachen im Falle einer Notlandung. Die Sicherheitshöhe darf nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist.
Über Städten, dicht besiedelten Gebieten und Menschenansammlungen beträgt sie 300m (1000ft) über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600m, ansonsten eine Höhe von 150m (500ft) über Grund / Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Ballone können die Höhe von 150m auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebes dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
Brücken oder ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden. Im Fluge (ausgenommen Start und Landung) ist zu einzelnen Bauwerken oder anderen Hindernissen ein Mindestabstand von 150m einzuhalten. Des weiteren sind als senkrechter und waagrechter Sicherheitsabstand einzuhalten:


Zum SeitenanfangStandarddruck

Nach einer internationalen Definition wurde der Standarddruck willkürlich auf 1013,25hPa bei 15°C festgelegt. Stellt man den Höhenmesser auf diesen Wert ein, erhält man den aktuellen Abstand von der Druckfläche 1013,25hPa. Diesen Abstand bezeichnet man als Flugfläche.

QFE
Aktuell gemessener Luftdruck eines Ortes.
QNH
Aktuell gemessener Luftdruck, unter Berücksichtigung der Höhenlage des Messortes korrigiert und auf MSL (Mean Sea Level; auch NN, Normal Null) bezogen. Man hat also immer die Höhe über dem Meeresspiegel als Anzeige.

Fehler in der Höhenanzeige können durch Druckschwankungen von Hoch- und Tiefdruckgebieten hervorgerufen werden ("Vom Hoch ins Tief geht schief").


Mehr Infos zum Thema gibt es bei der DFS Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de), Austrocontrol Österreich (www.austrocontrol.at) oder Skyguide Schweiz (www.skyguide.ch).

Links zum Thema:


Zusammengestellt von Heiko Jägle, 01. April 2013.
URL: www.flugberge.info/info/luftraum.htm