für VFR-Flüge in Deutschland
Höhenangaben | Lufträume | Lufträume im Ausland | Sicherheitsmindesthöhe | Standdarddruck
Den Luftraum müssen wir Gleitschirm- und Drachenflieger mit vielen anderen Fliegern teilen. Um Konflikte zu vermeiden, ist der Luftraum strukturiert und unterliegt festgelegten Regeln. Die International Civil Aviation Organisation (ICAO) hat die Richtlinien für international einheitliche Luftraumstrukturen erarbeitet.
Höhenangaben erfolgen in der Luftfahrt üblicherweise in den englischen Maßeinheiten Fuß (ft, feet) über Grund (AGL, Above Ground Level) oder über Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) sowie in Flugflächen (FL, Flight Level). Flugflächen bezeichnen unabhängig von meteorologischen Bedingungen wie Luftdruck und Temperatur eine Höhe in Hektofuß über der Standardisobare von 1013,25hPa bei 15°C. So entspricht FL 100 einer Flughöhe von 10.000ft (3048m) über der Standardisobare.
Der gesamte Luftraum wird unterteilt in den unteren und oberen
Luftraum. In Deutschland erstreckt sich der untere Luftraum von
der Erdoberfläche (GND, Ground) bis zur Flugfläche 245 (FL,
Flight Level), dies entspricht einer Höhe von 24.500ft über
Meeresspiegel (MSL, Mean Sea Level) bei 1013,25hPa. Hier wird
zwischen kontrollierten und unkontrollierten Luftraum
unterschieden. Oberhalb 2500ft AGL (762m) ist ausschließlich
kontrollierter Luftraum. In diesem Bereich sowie im Umfeld von
Flugplätzen gelten höhere Sichtmindestwerte, da sich Flüge nach
Instrumentenflugregeln (IFR, Instrument Flight Rules) und
Sichtflugregeln (VFR, Visual Flight Rules) den Luftraum teilen.
VFR-Flüge dürfen nach LuftVO nur bei ausreichend vorhandener
Sicht und innerhalb 30 Minuten vor Sonnenaufgang (SR, Sunrise)
und 30 Minuten nach Sonnenuntergang (SS, Sunset) durchgeführt
werden.
Höhenangaben und räumlicher Umfang der Lufträume sind in den
ICAO-Karten im Maßstab 1:500.000 eingezeichnet, die jährlich
Anfang April erscheinen.
kommt in Deutschland nicht vor. Dieser ist in einigen Ländern für den oberen kontrollierten Luftraum vorgesehen und ausschließlich IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.
kommt in Deutschland nicht vor. Dieser kontrollierte Luftraum ist in einigen Ländern um verkehrsreiche Flughäfen im Bereich GND bis z.B. FL 100, meist mit Höhenstaffelung, eingerichtet und primär IFR-Flügen mit Freigabe der Flugsicherung reserviert.
ist primär für IFR-Flüge vorgesehen, VFR-FLüge sind in Ausnahmefällen mit einer besonderen Freigabe durch die Flugsicherung möglich. Dieser Lufraum gilt oberhalb von FL 100 (ca. 3048m MSL), im Alpenbereich liegt die Untergrenze auf FL 130 (ca. 3962m MSL). Auch direkt oberhalb der Kontrollzone einiger Verkehrsflughäfen (CVFR) gelten die Bedingungen dieser Luftraumklasse.
umfaßt Kontrollzonen (CTR, Control Zone) von Flugplätzen. Im Luftraum D sind IFR- und VFR-Flüge zugelassen, benötigen aber eine Flugverkehrskontrollfreigabe.
Innerhalb einer Kontrollzone (CTR, Control Zone) gelten zusätzliche Bedingungen.
sind die Kontrollbezirke (CTA, Control Area) einschließlich der Nahverkehrsbereiche (TMA, Terminal Control Area). Hier mischen sich kontrollierter und unkontrollierter Luftverkehr. Dieser Luftraum beginnt unterhalb FL 100 und reicht bis 2500ft AGL (bzw. 1700ft AGL / 1000ft AGL in den TMA-Sektoren) hinunter. In Deutschland, Österreich und Schweiz dürfen Hängegleiter und Gleitschirme diesen Luftraum mitbenutzen.
ist unkontrollierter Luftraum mit Sonderregelungen. Bei Aktivierung des Luftraum F können IFR An- und Abflüge stattfinden.
ist unkontrollierter Luftraum und VFR-Flügen vorbehalten. Dieser Luftraum reicht von GND bis Luftraum E in 2500ft AGL (bzw. 1700ft AGL / 1000ft AGL in den TMA-Sektoren).
Für alle Flugbeschränkungsgebiete (ED-R, Europa Deutschland - Restricted Area) gilt für die Dauer ihrer Wirksamkeit ein generelles Durchflugverbot. Für Einzelfälle kann die zuständige Flugsicherungsstelle eine Durchfluggenehmigung erteilen. Die zeitliche Wirksamkeit ist im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP, Aeronautical Information Publication) veröffentlicht und kann auch beim Flugberatungsdienst erfragt werden. In der ICAO-Karte sind sie mit ED-R (Nr.) gekennzeichnet und rot umrandet (Schraffur und Außenstrich). Einige Beschränkungsgebiete haben die zusätzliche Kennzeichnung TRA (Temporary Reserved Airspace), hier finden militärische Übungsflüge statt.
Im Gegensatz zu den ED-R-Gebieten können Gefahrengebiete (ED-D, Europa Deutschland - Danger Area) auf eigenes Risiko jederzeit durchflogen werden. Ihre Wirksamkeit ist meist an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Die Gefahrengebiete sind in der ICAO-Karte mit ED-D (Nr.) gekennzeichnet und rot umrandet (Schraffur und Außenstrich).
In ein Luftsperrgebiet (ED-P, Europa Deutschland - Prohibited Area) darf weder eingeflogen, noch darf es durchflogen werden. In Deutschland gibt es derzeit keine Luftsperrgebiete.
Zweck des Kontrollbezirkes ist die flüssige Bewegungslenkung des IFR-Streckenflugverkehrs.
Dient dem Schutz des Start- und Landeverkehrs bei belebten Flugplätzen. Die Kontrollzone beginnt an der Erdoberfläche (GND) und reicht bis zu der in der ICAO-Karte bezeichneten Höhe (rot geschummert mit blau gestricheltem Rand). Bei vielen militärischen Flugplätzen ist deren Wirksamkeit an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben. Solche Kontrollzonen sind in der ICAO-Karte mit "HX" gekennzeichnet. Da sie jederzeit aktiviert werden können, darf in sie erst eingeflogen werden, wenn vom Fluginformationsdienst kurz vorher (5-15min.) die Nichtwirksamkeit bestätigt wurde (über Funk). Ansonsten ist von der Wirksamkeit einer "HX"-Kontrollzone auszugehen.
Der Nahverkehrsbereich dient der sicheren Überleitung des IFR-Verkehrs vom Streckenflug auf den Landeanflug und vom Abflug auf den Streckenflug. Die Obergrenze des Nahbereiches endet bei 2500ft AGL. Die Untergrenzen sind nach Sektoren gestaffelt: Sektor A beginnt ab 1000ft AGL und Sektor B ab 1700ft AGL.
Luftstrassen sind Korridore im kontrollierten Luftraum, die den IFR-Streckenflugverkehr zwischen den TMAs bündeln.
Das Tieffluggebiet, das fast das gesamte Bundesgebiet abdeckt, erstreckt sich zwischen 1000ft und 2000ft AGL, zum Teil reicht es auch bis 250ft AGL hinunter. Nur die 250ft-Gebiete sind in der ICAO-Karte gekennzeichnet (rote Punkte). Flüge mit militärischen Strahlflugzeugen erfolgen überwiegend nach Sicht und an Werktagen. Zum Teil erfolgt militärischer Tiefflug auch außerhalb der Tieffluggebieten und der Tiefflugzeiten.
In Gebieten mit Transponderzwang müssen Luftfahrzeuge mit einem Transponder ausgestattet sein, der unaufgefordert Code 7000 und die Flughöhe sendet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Flugsicherungsstelle.
In diesen Gebieten müssen Luftfahrzeuge dauernde Hörbereitschaft mit der Flugsicherungsstelle aufrecht erhalten (Flugfunk), damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können. Andernsfalls ist ein Einflug nicht erlaubt.
In Segelflugbeschränkungsgebieten ist der Betrieb von Segelflugzeugen (sowie Gleitseglern und Hängegleitern) untersagt.
Segelflugräume können in Lufträumen der Klassen C, D sowie E mit dichtem IFR-Verkehr aktiviert werden und erlauben hier auf Anfrage den Betrieb von Segelflugzeugen, Gleitschirmen und Hängegleitern. Für deren Benutzung gelten spezielle Bestimmungen, oftmals ist dabei Flugfunk für ständige Hörbereitschaft erforderlich.
sind Teile des kontrollierten Luftraums mit Sonderregelungen zum Schutz des IFR-Verkehrs vor dem VFR-Verkehr. Abweichend von den sonst geltenden Bedingungen sind diese Bereiche mit Auflagen verbunden, z.B. wie bei den Luftraumklassen C oder D ein Einflug nur mit Freigabe der Flugsicherungsstelle erlaubt. Auch temporär eingerichtete Segelflugbereiche können damit verbunden sein. Die Regeln einer SRA werden in den NOTAMs (Notice to airmen) veröffentlicht, der Status einer Aktivierung muss zuvor bei der Flugberatung AIS (Aeronautical information service) erfragt werden.
In unseren Nachbarländern gelten zum Teil abweichende Regelungen. Auch haben Beschränkungs- und Gefahrengebiete andere Bezeichnungen, wie z.B. LO-D (Österreich), LF-D (Frankreich) oder LS-R (Schweiz). Wo keine anderweitigen Lufträume festgelegt sind, gelten folgende nationalen Regelungen:
Mit Ausnahme des Teils der FIR Switzerland auf deutschem Hoheitsgebiet gilt:
* Durch die vollständige Abdeckung der Niederlande mit TMAs und CTAs jedoch in der Praxis kontrollierter Luftraum meist ab 1500ft MSL, maximal ab FL 55; dabei spätestens ab FL 95 Klasse A oder B.
* Der kontrollierte Luftraum (Klasse E, D oder C) beginnt jedoch faktisch mit Ausnahme des äußersten Südwestens aufgrund einer nahezu lückenlosen Abdeckung mit SRAs, CTAs und TMAs schon deutlich unter FL 195.
In schweizerischen Segelflugzonen gelten für Segelflugzeuge,
Hängegleiter und Gleitschirme verminderte Wolkenabstände von
vertikal 50m und horizontal 100m. Permanente Segelflugzonen sind
jeweils vom 1. April bis 31. Oktober ausserhalb der
militärischen Flugdienstzeiten (MIL OFF) von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang aktiv. Jeweils Mitte März werden im
Luftfahrerhandbuch (AIP, Aeronautical Information Publication)
zusätzliche temporäre Segelflugzonen, die auch während den
militärischen Flugbetriebszeiten aktiv sind, veröffentlicht.
Im Umkreis von 5km um zivilen und militärischen Flugplätzen
sowie 2,5km um Helikopterflugplätzen gilt für Gleitsegler und
Hängegleiter Flugverbot.
Im Bereich Julische Alpen und Karawanken gilt Klasse G von GND bis 9500ft MSL, darüber Klasse D bzw. C.
Sicherheitsmindesthöhe dient der Vermeidung von unnötigen
Lärmbelästigungen sowie unnötiger Gefährdung von Personen und
Sachen im Falle einer Notlandung. Die Sicherheitshöhe darf nur
unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig
ist.
Über Städten, dicht besiedelten Gebieten und
Menschenansammlungen beträgt sie 300m (1000ft) über dem
höchsten Hindernis im Umkreis von 600m, ansonsten eine Höhe von
150m (500ft) über Grund / Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter,
Gleitsegel und Ballone können die Höhe von 150m auch
unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebes dies notwendig macht
und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
Brücken oder ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen
dürfen nicht unterflogen werden. Im Fluge (ausgenommen Start und
Landung) ist zu einzelnen Bauwerken oder anderen Hindernissen ein
Mindestabstand von 150m einzuhalten. Des weiteren sind als
senkrechter und waagrechter Sicherheitsabstand einzuhalten:
Nach einer internationalen Definition wurde der Standarddruck willkürlich auf 1013,25hPa bei 15°C festgelegt. Stellt man den Höhenmesser auf diesen Wert ein, erhält man den aktuellen Abstand von der Druckfläche 1013,25hPa. Diesen Abstand bezeichnet man als Flugfläche.
Fehler in der Höhenanzeige können durch Druckschwankungen von Hoch- und Tiefdruckgebieten hervorgerufen werden ("Vom Hoch ins Tief geht schief").
Mehr Infos zum Thema gibt es bei der DFS Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de), Austrocontrol Österreich (www.austrocontrol.at) oder Skyguide Schweiz (www.skyguide.ch).
Links zum Thema:
Zusammengestellt von Heiko Jägle, 01. April 2013.
URL: www.flugberge.info/info/luftraum.htm